Bald 3.000 Euro Strafe fürs Bäume fällen?!

In der aktuellen Sitzung wurde über einen Antrag der örtlichen
SPD-Fraktion abgestimmt, demzufolge der Münchner Stadtrat aufgefordert
werden soll, zukünftig ein Mindestbußgeld in Höhe von dreitausend Euro
zu erheben, falls jemand ohne Genehmigung auf dem eigenen Grundstück
einen Baum fällt. Mit rot-grüner Mehrheit, unter Beihilfe der FW/ÖDP,
wurde dies dann auch durchgewunken. Teil des Beschlusses war zusätzlich,
den Antrag demnächst ebenfalls allen anderen Münchner Bezirksausschüssen
zur Abstimmung vorzulegen.

Abgesehen von der Merkwürdigkeit, dass die SPD Anträge an den Stadtrat
nicht dort stellt, fällt die Bußgeldhöhe auch gar nicht in die
Zuständigkeit der Landeshauptstadt München. Die Baumschutzverordnung
verweist bzgl. dieser Ordnungswidrigkeiten jedenfalls auf das Bayerische
Naturschutzgesetz, also Landesrecht, das explizit keine Mindeststrafe
vorsieht, sondern eine flexible Spanne.

Als vorgebrachte Begründung für den absurd hohen Betrag dienten die
angeblichen Ausgaben für eine öffentliche Ersatzpflanzung. Dies
erscheint jedoch eher aus den roten Fingern gesogen. Oder die
Stadtverwaltung ist tatsächlich derart unfähig und ineffizient, dass sie
Kosten in dieser Größenordnung verursacht.

Leicht ausrechnen kann man sich indes, dass jeder Gartenbesitzer, um
sich zukünftige Scherereien zu ersparen, nun vorsorglich jeglichen Baum
entfernen wird, dessen Größe noch unterhalb der Grenzen der
Genehmigungspflicht liegt: Also weniger als 80 cm Stammumfang in ein
Meter Höhe.

 

Dr. Claus Wunderlich, Mitglied im BA11